Kundenservice +496519947377✅ Ab 300 € Versandkostenfrei mit DPD ✅ Auf alle Jura & Nivona Kaffeevollautomaten erhalten Sie 5 Jahre techni-com Garantie ✅
Garantiebedingungen 5 Jahre Garantie
Das bietet Ihnen die 5-Jahres Garantie
Erweiterter Deckungsschutz für Sie
- Mit der 5-Jahres Garantie bietet Ihnen die Firma techni-com GmbH im Anschluss an die gesetzliche Gewährleistungszeit und die Herstellergarantie Schutz auf Material- und Herstellungsfehler für Ihren Kaffevollautomaten oder Siebträger.
- Der 5 Jahresschutz auf Material- und Herstellungsfehler garantiert Ihnen, dass innerhalb der ersten 5 Jahre ab Kaufdatum keinerlei zusätzliche Kosten für Fehleranalysen, Reparatur, Ersatzteile und/oder Gerätetausch entstehen, falls das geschützte Gerät innerhalb der oben genannten Laufzeit einen Defekt, also einen Schaden aus den beschriebenen Gründen erleidet. Kosten für Ersatzteile und Arbeitszeit sind durch die 5-Jahres Garantie gedeckt. Der Kassenbeleg zusammen mit diesem Zertifikat und dem defekten Gerät genügt, um im Falle eines Schadens am Gerät die nachstehenden Leistungen einzufordern.
- Die Leistungen der 5-Jahres Garantie sind bereits im Kaufpreis der Maschine enthalten. Die 5-Jahres Garantie beginnt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit und Herstellergarantie und endet 5 Jahre nach Kaufdatum des geschützten Gerätes.
Das müssen Sie im Schadenfall wissen
- Die 5-Jahres Garantie umfasst ausschließlich Schäden, die im Rahmen eines privaten Gebrauchs der geschützten Maschine entstanden sind. Informieren Sie die Firma Techni-com zur Fehleranalyse und Reparatur. Sofern sich eine Reparatur als unwirtschaftlich erweisen sollte, erhalten Sie durch Ihren Fachhändler ein Ihrem defekten Gerät entsprechendes, gleichwertiges Neugerät.
- Der Erhalt eines gleichwertigen Neugerätes bedeutet, dass Sie im Falle eines Totalschadens oder einer unwirtschaftlichen Reparatur als Ersatz für Ihre defekte Maschine ein Neugerät erhalten, welches technisch dem alten Gerät mindestens gleich gestellt ist. Bei Verfügbarkeit gleichwertiger Geräte besteht kein Anspruch auf technisch bessere Geräte. Dieser Anspruch besteht auch dann nicht, wenn das technisch höherwertigere Gerät dem ursprünglichen Anschaffungswert entsprechen würde. Bitte beachten Sie, dass die alte Maschine inkl. aller Original-Zubehörteile in den Besitz des Vertragshändlers übergeht. Geben Sie daher bei einem Ersatz der Maschine alle Original- Zubehörteile, am besten in der Originalverpackung, an die Firma techni-com zurück.
Das müssen Sie über die Garantieversicherung wissen
- Die 5-Jahres Garantie ist nur gültig in Verbindung mit der Originalrechnung (keine Kopien), diesem Zertifikat und dem defektem Gerät.
- Die Verwendung des Gerätes für außerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Zwecke und Betriebsvorschriften ist nicht gedeckt. Dies gilt auch für Schäden durch Miss- oder unsachgerechten Gebrauch.
- Leistungen aus der 5-Jahres Garantie werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland geleistet.
- Ansprüche aus der 5-Jahres Garantie können nur gegenüber der techni-com GmbH geltend gemacht werden. Sofern eine Reparatur, ein Austausch des defekten Gerätes oder sonstige Arbeiten von Dritten durchgeführt werden, besteht aus der 5-Jahres Garantie kein Ersatzanspruch für Aufwendungen die durch diese Tätigkeiten entstanden sind.
- Verbrauchsmaterial und Verschleißteile (zum Beispiel Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind nicht gedeckt.
- Der Umfang der 5-Jahres Garantie bezieht sich auf den Auslieferungszustand der Maschine.
- Die 5-Jahres Garantie stellt eine subsidiäre Deckung dar. Anderweitig bestehende Versicherungen, Garantien der Gerätehersteller oder Haftungen Dritter sowie Rückrufaktionen des Herstellers sind im Schadensfall vorrangig zu belasten.
- Durch Fachpersonen durchgeführte Arbeiten (Lieferung, Installation, Aufbau etc.) unterliegen derer Haftung.
- Schäden in Folge nicht oder zu spät durchgeführter Entkalkung, Reinigung und Wartung, sind nicht gedeckt.
- Schäden durch normale, übliche Abnutzung oder Verschleiß (auch Zerkratzen oder Verschrammen ohne Beeinträchtigung der technischen (Maschinenfunktionlität), sowie eventuelle Kosten für Service, Justage- und Reinigungsarbeiten werden nicht ersetzt. Dies gilt auch für eine allmähliche Verschlechterung der Maschinenleistung.
- Schäden durch Reparaturversuche oder Eingriffe Dritter ohne Autorisierung sind nicht gedeckt.
- Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder dritte Personen verursacht werden sind nicht gedeckt.
- Schäden durch Verschwinden der Maschine (z.B. durch Verlieren, Vergessen oder unbeaufsichtigtes Liegenlassen) sind nicht gedeckt.
- Zusätzlich gekauftes Zubehör ist nicht gedeckt.
- Schäden, die durch die Verwendung oder in Folge von schadhaftem externen Zubehör eintreten, sind nicht gedeckt.
- Infolge eines gedeckten Totalschadens, (auch bei defekten Original-Zubehörteilen) geht die defekte Maschine inkl. aller Zubehörteile (Netzteile, Kabel, Handbücher, etc.), nach erfolgter Ersatzleistung in den Besitz des Fachhändlers über. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von zwei Wochen übernimmt der Vertragshändler die fachgerechte und für Sie kostenlose Entsorgung.
- Sofern während der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie die geschützte Maschine getauscht wurde, müssen zur Einforderung einer Leistung aus der 5-Jahres Garantie die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) über den Austausch vorgelegt werden. Zudem ist im Falle eines Geräteaustauschs der Austauschlieferschein zwingend bis zum Ablauf der 5-Jahres Garantie aufzubewahren, da dieser zusammen mit dem ursprünglichen, originalem Kassenbeleg als Nachweis für eventuelle weitere Schadenansprüche gilt.
- Im Falle eines Gerätetausches im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie, geht die 5-Jahres Garantie auf die neue Maschine über und beginnt wie o.a. am Tag des Ablaufs der gesetzlichen Gewährleistung bzw. Herstellergarantie des Neugerätes. Wird das Gerät im Rahmen der 5-Jahres Garantie getauscht, so geht die 5-Jahres Garantie auf das Neugerät über und endet am Tag ihres ursprünglichen Ablaufs für das Altgerät. Eine Verlängerung oder ein Neubeginn der 5-Jahres Garantie wird durch den Gerätetausch nicht bewirkt.