Bis zu 12 Jahre Garantie mit der smile Garantie

Der neue Kaffeevollautomat für die Küche ist endlich da – perfekt!
Aber irgendetwas kann immer mal passieren: von Kurzschlüssen bis zu Totalausfällen. Aber keine Sorge – mit der SMILE Garantie vergeht Ihnen das Lächeln nicht. Mit ihr sind Elektrogeräte und Elektrokleingeräte bis zu 12 Jahren versichert – wie eine Vollkaskoversicherung für Ihr Zuhause
Das sind die Vorteile der Smile Garantie
Gesetzliche Gewährleistung | SMILE Garantie | |
---|---|---|
Dauer | 2 Jahre | Bis zu 12 Jahre |
Materialfehler | ||
Produktionsfehler | ||
Konstruktionsfehler | ||
Ersatzteile | ||
Arbeitslohn, Fahrt- und/oder Versandkosten | ||
Ersatzleistung im Totalschadensfall | ||
Unsachgemäße Handhabung | ||
Wasser-/Feuchtigkeitsschäden | ||
Überspannung/Elektroschäden | ||
Verstopfung/Fremdkörper | ||
Fall-/Sturzschäden | ||
Display-/Panel-/Glaskeramik-Bruch | ||
Motorschäden | ||
Lagerschäden | ||
Defekte an Heizelementen | ||
Originalzubehör im Hersteller-Lieferumfang | ||
Verschleiß | ||
Verkalkung | ||
Gewerbegeräte in privater Nutzung | ||
Reparaturfreigabe durch Techniker | ||
Folgeschäden Waschen bis 350 € | ||
Folgeschäden Kochen bis 350 € | ||
Folgeschäden Gefrieren bis 350 € | ||
Transparente Zeitwertstaffel erst ab Jahr 6 | ||
Einmaliger Zuschuss für Reinigungsarbeiten 35 € |
Die Elektrogeräte-Versicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz für Ihre Elektrogeräte aus dem Hausgerätesortiment. Der Versicherungsschutz umfasst im Wesentlichen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden, beispielsweise durch Bedienungsfehler, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Sabotage, Vandalismus oder vorsätzliche Beschädigung durch Dritte.
Bei Beschädigungen ersetzen wir die notwendigen Reparaturkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme. Sollte eine Reparatur technisch unmöglich oder unwirtschaftlich sein (Totalschaden), beschränkt sich die Ersatzleistung auf ein neuwertiges und marktgängiges Gerät gleicher Art und Güte (Naturalersatz). Sollte das Gerät zum Zeitpunkt des Schadensereignisses (Totalschaden) älter als 60 Monate sein, beträgt die Ersatzleistung
– im 6. Jahr 90 %
– im 7. Jahr 80 %
– im 8. Jahr 70 %
– im 9. Jahr 60 %
– im 10. und 11. Jahr 50 %
– im 12. Jahr 40 %
vom Austauschangebot für ein neues Gerät.
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ist der Bruttoverkaufspreis des Elektrogeräts gemäß Rechnung.
Ja, das geht. Gebrauchtgeräte können bis zum 11. Jahr nach dem Kaufdatum des Ersterwerbs versichert werden. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis über Kaufdatum und Kaufpreis des Geräts bei Ersterwerb. Bitte beachten Sie jedoch die maximale Laufzeit von 144 Monaten (12 Jahre) ab Kaufdatum des Ersterwerbs des versicherten Elektrogeräts.
Ja. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis über Kaufdatum und Kaufpreis des Geräts bei Ersterwerb. Bitte beachten Sie jedoch die maximale Laufzeit von 144 Monaten (12 Jahre) ab Kaufdatum des Ersterwerbs des versicherten Elektrogeräts.